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Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die meistgestellten Fragen.

Die Ermittlung des Verkehrswerts ist immer dann erforderlich, wenn Sie wissen möchten, aus welchen Gründen auch immer, wie viel die Immobilie wert ist.

Oft werde ich am Telefon nach den Kosten für eine Immobilienbewertung gefragt. Da ich das zu bewertende Objekt zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht kennen, ist es sehr schwierig in diesem Stadium einen verbindlichen Preis zu nennen.

Der Grundpreis* für ein Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB für Ein- und Zweifamilienwohnhäuser liegt bei uns bei ca. 4.500,- EUR netto.

Sind Sie lediglich an einer ersten, groben Einschätzung des Werts Ihrer Wohnimmobilie, also einer Wertexpertise bzw. Kurzgutachten interessiert, liegt hierfür der Grundpreis* bei ca. 1.450,- EUR netto.

Gerne können wir Ihnen auch eine gestufte Vorgehensweise anbieten; d. h. zunächst erstellen wir Ihnen eine erste grobe Einschätzung zum Wert Ihrer Immobilie und in Abhängigkeit der jeweiligen Fragestellung, darauf aufbauend, ein komplettes und gerichtsfestes Verkehrswertgutachten.

*Grundpreis: erforderliche Daten sind in ausreichendem Umfang vorhanden und können dem Auftragnehmer für seine Arbeit direkt zur Verfügung gestellt werden, kein Mehraufwand durch umfangreiche, im Grundbuch eingetragene, Rechte und Belastungen.

Die Ermittlung des Verkehrswerts ist immer dann erforderlich, wenn Sie wissen möchten, aus welchen Gründen auch immer, wie viel die Immobilie wert ist.

Genau zu definieren ist die Dauer bis zum fertigen Gutachten nicht, da es auch immer davon abhängt, wie gut die Aktenlage ist. Müssen z. B. Akten beim Bauamt bestellt werden o. ä. kommt es unweigerlich zu Verzögerungen, auf die wir keinen Einfluß haben.

Obwohl die Vorgehensweise ähnlich ist, führen wir keine Unternehmensbewertungen durch. Wir bewerten allerdings ihre Immobilien bspw. Autohäuser oder Hotels.