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Immobilienbewertung
Warum ist es als Hotelier wichtig die Zimmerbelegung und den Umsatz pro Zimmer stets im Blick zu haben?
Wenn Sie bei uns anrufen, ahnen Sie sehr wahrscheinlich schon, dass es sich bei Ihrem Objekt um etwas Besonderes handelt. Aus diesem Grund sind Sie der Ansicht, dass die Meinung eines Experten hier zwingend erforderlich ist. Aber so individuell Ihre Immobilien sind, so individuell sind die Kosten für ein Immobiliengutachten bzw. Verkehrswertgutachten.
Die Ermittlung des Verkehrswerts nach § 194 BauGB und das damit verbundene Verkehrswertgutachten, umgangssprachlich auch Wertgutachten oder Immobiliengutachten genannt, beinhalten:
Ablauf
So erstellen wir in wenigen Schritten ihr individuelles und gerichtsfestes Gutachten.
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Nach einer ersten Beratung erhalten Sie ihr individuelles Angebot und Beauftragung uns mit ihrem Gutachten.
Nach einem Ortstermin erstellen wir ihr professionelles Gutachten nach offiziellen Standards. Nach wenigen Tagen erhalten Sie ihr Gutachten mit einem ausführlichem Bericht.
Immobilien
Um die Kosten für die Erstellung eines Immobiliengutachten besser eingrenzen zu können,
ergeben sich folgende Fragen:
Für Auseinandersetzungen vor Gericht z. B. bei Scheidungen oder Erbangelegenheiten sowie vor dem Finanzamt ist in jedem Fall ein Verkehrswertgutachten erforderlich.
Auch wenn Sie beabsichtigen Ihre Immobilie zu verkaufen, empfehle ich Ihnen ein Verkehrswertgutachten. Die hier sorgfältig recherchierten Objektdaten können Sie an Ihre Kaufinteressenten weitergeben, das schafft bei Ihren Kunden Glaubwürdigkeit, Vertrauen und Transparenz.
Sind Sie lediglich an einer groben, ersten Einschätzung der Werts Ihrer Immobilie interessiert, reicht natürlich auch eine günstige Wertexpertise bzw. Kurzgutachten.
Oft werde ich am Telefon nach den Kosten für eine Immobilienbewertung gefragt. Da ich das zu bewertende Objekt zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht kenne, ist es sehr schwierig in diesem Stadium einen verbindlichen Preis zu benennen.
Der Grundpreis* für ein Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB für Ein- und Zweifamilienwohnhäuser liegt bei uns bei ca. 4.500,- EUR netto.
Sind Sie lediglich an einer ersten, groben Einschätzung des Werts Ihrer Wohnimmobilie, also einer Wertexpertise bzw. Kurzgutachten interessiert, liegt hierfür der Grundpreis* bei ca. 1.450,- EUR netto.
Gerne können wir Ihnen auch eine gestufte Vorgehensweise anbieten; d. h. zunächst erstellen wir Ihnen eine erste grobe Einschätzung zum Wert Ihrer Immobilie und in Abhängigkeit der jeweiligen Fragestellung, darauf aufbauend, ein komplettes und gerichtsfestes Verkehrswertgutachten.
* Grundpreis: erforderliche Daten sind in ausreichendem Umfang vorhanden und können dem Auftragnehmer für seine Arbeit direkt zur Verfügung gestellt werden, kein Mehraufwand durch umfangreiche, im Grundbuch eingetragene, Rechte und Belastungen.
Ablauf
So erstellen wir in wenigen Schritten ihr individuelles und gerichtsfestes Gutachten.
Entdecken Sie die verschiedenen Bereiche unserer Leistungen von Wertgutachten bis Vorträge
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Im nächsten Schritt erfolgt ein persönlicher Ortstermin, damit wir uns ein Bild von ihrer Immobilie verschaffen können.
Im Anschluss erstellen wir ihr professionelles Gutachten nach offiziellen Standards. Nach wenigen Tagen erhalten Sie ihr Gutachten mit einem ausführlichem Bericht.
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